AGB
1. Beauftragen eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur
Durchführung des Umzuges heranziehen.
2. Zusätzliche
Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des
Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt
eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des
vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere,
bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und
Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den
Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.
3. Kündigung des
Vertrags
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer
Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung
von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Tage vor
Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird
der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf
Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet
4. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht
verrechenbar.
5. Erstattung der
Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem
Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der
diese Stelle an, die vereinbarte und fällige
Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen
direkt an den Möbelspediteur anzuzahlen.
6. Sicherung besonders
transportempfindlicher Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile
an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen,
Plattenspieler, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV-Anlagen
fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur
Überprüfung der fachgerechten Transportversicherung ist der
Möbelspediteur nicht verpflichtet.
7. Haftung
Auf Wunsch kann der Absender eine Transportversicherung mit dem
Möbelspediteur abschließen. Für eventuelle Schäden
greift die Versicherung, siehe Auftragsformular. Bei evtl.
Schadensfall, haben Sie diesen binnen einer Woche nochmals der
zuständigen Firma mitzuteilen, auch wenn Sie den Schaden bereits
schriftlich auf dem Auftragsformular festgehalten haben. Für
danach angezeigte Schäden, übernehmen wir keine Haftung.
8. Elektro- und
Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders
vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und
sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
9. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur
mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten
verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden
Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten
abzutreten.
11.
Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher
Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders
und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte
Personen des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu
verantworten.
12. Nachprüfung
durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet,
nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung
irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
13. Fälligkeit des
vereinbarten Entgelts
Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Beladen
fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu
bezahlen. Bei Auslandstransporten gelten die selben Regelungen wie bei
Inlandstransporten. Barauslagen in ausländischer Währung sind
nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der
Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der
Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach
Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern,
gemäß § 419 HGB.
14. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung wird vereinbart, dass bei Nichtzahlung der
Lagermiete für zwei Monate die eingelagerten Güter durch den
Spediteur verkauft werden. Ansonsten gelten die Allgemeinen
Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransport (ALB). Diese werden
auf verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.
15. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses
Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen,
die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht in
dessen Bezirk die sich vom Absender beauftragte Niederlassung des
Möbelspediteurs befindet ausschließlich zuständig.
Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die
ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass
der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein
Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
16. Vereinbarung
deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.